Recht auf Vergessen I und II – Eine Frage der Gestaltungsmacht
Besprechung der Beschlüsse des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2019 –1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17
Magaard, Christian
Citable Link (URL):https://doi.org/10.3249/ugoe-publ-5
First published on GoeScholar
DOI: 10.3249/ugoe-publ-5
Vortrag vom 11. Dezember 2019 gehalten in der Vortragsreihe Brown Bag Lunch an der Georg-August-Universität Göttingen
Mit seinen Beschlüssen „Recht auf Vergessen I und II“ erweitert der Erste Senat den Prüfungsumfang des BVerfG um die Beachtung von Unionsgrundrechten. Unter Berufung auf eine gemeinsame europäische Grundrechtstradition und im Bewusstsein seiner eigenen Integrationsverantwortung schlägt der Erste Senat im Dialog des BVerfG mit dem EuGH ein neues Kapitel auf. Überschrieben ist es mit neuer Gestaltungsmacht in der europäischen Grundrechtsjudikatur. Allein zu klären sind noch die Auswirkungen seines bahnbrechenden Inhalts.
These documents are avalilable under the license: